Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Grundstückserwerb, beurkunden den Kaufvertrag und sorgen für den Eintrag im Grundbuch.
Sie können Alleineigentümer eines Hauses sein oder eine Liegenschaft in gemeinschaftlichem Eigentum besitzen resp. erwerben. Je nach Eigentumsform ist die Verfügbarkeit anders ausgestaltet. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und erarbeiten mit Ihnen die optimale Regelung.
Das Stockwerkeigentum ist eine besondere, sehr verbreitete Form des Miteigentums. Wir sind zuständig für das Errichten des Stockwerkeigentums und haben eine grosse Erfahrung in der rechtlichen Organisation von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften.
Ihr Haus kann mit einem Wohnrecht belastet, Ihre Liegenschaft mit einem Wegrecht erschlossen werden. Wir beraten Sie beim Errichten und Löschen dieser und weiterer Dienstbarkeiten, unterstützen Sie bei den Verhandlungen und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im Grundbuch.
Wir beraten Sie in der rechtlichen Ausgestaltung von grösseren Überbauungen und redigieren alle für die Realisierung solcher Überbauungen notwendigen Verträge.
Neben den bei einem Liegenschaftskauf vom Gesetz her durch eine Notarin oder einen Notar auszuführenden Arbeiten stehen wir Ihnen in Fragen der Tragbarkeit, der Mittelbeschaffung (z.B. durch Verpfändung des Grundstückes bei einem Finanzierungsinstitut) und der Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite. Wir sind in diesem Zusammenhang auch Ihr Ansprechpartner für steuerliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen.