Immobilien

Grundeigentum

Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Grundstückserwerb, beurkunden den Kaufvertrag und sorgen für den Eintrag im Grundbuch.

Ihr Haus

Sie können Alleineigentümer eines Hauses sein oder eine Liegenschaft in gemeinschaftlichem Eigentum besitzen resp. erwerben. Je nach Eigentumsform ist die Verfügbarkeit anders ausgestaltet. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und erarbeiten mit Ihnen die optimale Regelung.

Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere, sehr verbreitete Form des Miteigentums. Wir sind zuständig für das Errichten des Stockwerkeigentums und haben eine grosse Erfahrung in der rechtlichen Organisation von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften.

Dienstbarkeiten

Ihr Haus kann mit einem Wohnrecht belastet, Ihre Liegenschaft mit einem Wegrecht erschlossen werden. Wir beraten Sie beim Errichten und Löschen dieser und weiterer Dienstbarkeiten, unterstützen Sie bei den Verhandlungen und sorgen nach der Einigung für den Eintrag im Grundbuch.

Überbauungen

Wir beraten Sie in der rechtlichen Ausgestaltung von grösseren Überbauungen und redigieren alle für die Realisierung solcher Überbauungen notwendigen Verträge.

Beratung

Neben den bei einem Liegenschaftskauf vom Gesetz her durch eine Notarin oder einen Notar auszuführenden Arbeiten stehen wir Ihnen in Fragen der Tragbarkeit, der Mittelbeschaffung (z.B. durch Verpfändung des Grundstückes bei einem Finanzierungsinstitut) und der Abwicklung beratend und unterstützend zur Seite. Wir sind in diesem Zusammenhang auch Ihr Ansprechpartner für steuerliche, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen.