Sie wollen sich selbständig machen, ein eigenes Geschäft gründen oder mit einer anderen Gesellschaft eng kooperieren. Welche Gesellschaftsform ist geeignet? Wie sind die Haftungsverhältnisse? Welche steuerlichen Folgen sind zu beachten? Welche Folgen hat der Handelsregistereintrag? Alles Fragen, in welchen wir Sie umfassend beraten.
Wir beurkunden die Gründung von Aktiengesellschaften, GmbHs und Stiftungen und errichten die notwendigen Statuten. Wir verfassen Sacheinlageverträge, Gesellschaftsverträge sowie Aktionärbindungsverträge.
Ob Neueintrag oder Änderung, wir beraten Sie und organisieren den Verkehr mit dem Handelsregister.
Sie wollen die Gesellschaftsform Ihres Geschäftes, die Statuten ändern oder das Kapital erhöhen. Wir zeigen Ihnen die gesellschafts-, abgabe- und steuerrechtlichen Folgen auf und beurkunden die Änderungen.
Die rechtzeitige Planung der Nachfolge entscheidet oft über den erfolgreichen Fortbestand einer Unternehmung. Eine unserer Spezialitäten ist das Aufzeigen und Ausarbeiten von erb- und steuerrechtlich optimierten und unternehmerisch geeigneten Nachfolgeregelungen.
Wir beraten Sie bei der Vorbereitung von komplexen handelsrechtlichen Vorgängen wie Fusionen, Abspaltungen oder Vermögensübertragungen und redigieren für Sie alle hierfür nötigen Verträge.