Erbrecht

Sterben

Der eigene Todesfall ist immer ein heikles Thema. Dennoch sollte man sich rechtzeitig damit befassen. Wir unterstützen unsere Klienten bei der Befassung mit deren Todesfall rechtlich umfassend

Testament / Erbvertrag

Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall – sei es durch Testament oder durch Erbvertrag – kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Vielmehr hat man mannigfaltige Möglichkeiten, das eigene Vermögen zu verteilen oder jemanden besonders zu begünstigen.

Inventar / Teilung

Wir inventarisieren den Nachlass (Steuer- oder Erbschaftinventar) und bereiten die Teilung des Nachlassvermögens vor.

Nachfolgeregelung

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Nachfolgeprozess und ziehen bei Bedarf weitere Fachexperten (z.B. Steuerexperte) bei.

Willensvollstreckungen

Wir vollstrecken den Willen der Erblasserin oder des Erblassers, verwalten den Nachlass, richten Vermächtnisse aus und nehmen die Erbteilung vor.