Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung. Der Tarif garantiert, dass der rechtsuchende Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat.
Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuern bei unseren Klienten einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.
Sie erhalten von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, woraus Sie die verschiedenen Gebühren und Honorare sowie die von uns für Sie bezahlten Steuern und Abgaben ersehen können.
Der Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen Aufsichtsverfahren ein.
Notariatsbüros werden regelmässig überprüft. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden.
Jeder Notar unseres Büros hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung über drei Millionen Franken abgeschlossen.